Willkommen auf den Info-Seiten von
Praxis für Funktionelle Medizin und Naturheilkunde
Heilpraktikerin Yvonne Tietz
Hier finden Sie einen Auszug aus meinen Behandlungsverträgen:
Ausführliche Anamnese und Beratung, gegebenenfalls Auswertung bereits vorhandener Laborwerte und/oder Blutentnahme. Dauer ca. 75 Minuten.
Beratung, Beantwortung von Fragen, Besprechung von neuen Laborwerten und Therapieplan, gegebenenfalls Blutabnahme. Dauer ca. 60 Minuten.
Beratung, Beantwortung von Fragen, Besprechung von neuen Laborwerten und Therapieplan, gegebenenfalls Blutabnahme. Abrechnung pro angefangenen 10 Minuten mit 16,50 EUR.
Sofern dieser nicht während einer regulären Sprechstunde in der Praxis erfolgen kann und separat terminiert werden muss.
Zu meinem Honaranteil werden die verwendeten Präparate zum Gestehungspreis weiterbrechnet. Die preisliche Höhe einer Gabe variiert demnach nach Art und Menge Inhaltsstoffen.
Erstellung eines individuell abgestimmten Therapieplans (ohne Präparate).
Die Labordiagnostik wird auf eigene Rechnung des Labors durchgeführt. Im Beratungsgespräch werden Sie über die anfallenden Kosten informiert.
Unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch mit allgemeinen Informationen über den Behandlungsablauf und Nachsorge.
Ausführliche Anamnese und Aufklärung, Behandlung mit Blutegeln und anschließender Wundversorgung, sowie Verbandwechsel und Wundkontrolle am Folgetag. Dauer circa 2 Stunden.
Weiterberechnung der Blutegel zum Gestehungspreis.
Im Beratungsgespräch werden Sie über die Anzahl der Blutegel informiert, in der Regel sind es zwischen 3-6 Stück.
Gemeinsames Fasten mit Freund*innen, Kolleg*innen oder ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin. Preis pro Person.
Hier finden Sie noch ein paar FAQs:
Die Behandlungen können im Anschluss an den Behandlungstermin per EC-Cash oder auf Rechnung per Überweisung gezahlt werden. Die Rechnung erhalten Sie per Post oder per Email.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Es gibt aber ein paar Kassen, die auf Nachfrage im Einzelfall erstatten oder ein freiweilliges Jahresbudget anbieten.
Die privaten Krankenkassen, vor allem von Beihilfeberechtigen, erstatten je nach Kasse teilweise oder ganz abgerechnete Leistungen.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen erstattet werden!
Bitte beachten Sie auch, dass mein Honoraranspruch in voller Höhe besteht, unabhängig davon, ob oder wieviel Ihnen von der Krankenkasse erstattet wird!
"Heilpraktiker*in" ist kein sogenannter Katalogberuf gemäß § 203 Strafgesetzbuch, wie z.B. Ärzte, d.h. eine Verschwiegenheitspflicht aus strafrechtlicher Sicht gibt es nicht. Aber es ergibt sich eine zivilrechtliche durch das Zustandekommen des Behandlungsvertrages gemäß § 630a BGB!
Davon kann ich nur durch eine gesetzlich angeordnete Offenbarungspflicht (z.B. nach Infektionsschutzgesetz) entbunden werden oder durch das mir zustehende Offenbarungsrecht in besonderen Fällen (z.B. bei Haftpflichtfällen oder Rechtfertigung eines Notstandes). Oder Sie selbst entbinden mich ausdrücklich in Schriftform von der Verschwiegenheitspflicht.
Grundsätzlich behandle ich nicht homöopathisch.
Nur bei der Infusionstherapie oder der bioidentischen Hormontherapie verwende ich Stoffe in D4-Potenz.
Bei der Fastenbegleitung handelt es sich um keine Heilbehandlung sondern präventive Gesundheitsbehandlung, die steuerlich anders zu bewerten ist.
Daher erfolgt die Leistung und Abrechnung über das Gewerbe YT health support Yvonne Tietz.
Yvonne Tietz Heilpraktikerin | YT health support
Steinergasse 5 in 53347 Alfter (Ort)
Email: info@yvonnetietz.de
Telefon: 02222 - 9071108
Sie erreichen mich telefonisch,
per WhatsApp und Email